Schutzleiter, Schutzpotentialausgleichsleiter, Funktionserdungsleiter, Erdungsleiter (siehe DIN VDE 0100-540 u. a.)

Bei folgendem Text handelt es sich um sicherheitskritische Berechnungen und Auslegungen der Norm. Die Texte dienen der Prüfungsvorbereitung und spiegeln die Ansicht des Autors wider. Vor Anwendung in der Praxis ist die Norm im Original zu studieren und mit den Gegebenheiten vor Ort abzugleichen. Für Folgen aus falsch dimensionierten Leitungen (Brand, Stromschlag) haftet der Errichter der Anlage! 

Schutzleiter, Schutzpotentialausgleichsleiter, Funktionserdungsleiter (nur in Kombination mit einer Schutzmaßnahme wie zum Beispiel Schutzpotentialausgleich, wo der Funktionspotentialausgleichsleister beispielsweise mit einem Ringerder verbunden ist) und Erdungsleiter werden durch eine durchgängige grün-gelbe Aderisolierung markiert (ausgenommen blanke Leiter). Grün-gelbe Leiter dürfen für nichts anderes verwendet werden. Funktionspotentialausgleichsleiter werden, sofern sie nicht zu einer Schutzmaßnahme gehören, nicht in grün-gelb markiert (siehe Funktionspotentialausgleichsleiter).

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Haupterdungsschiene (Potentialausgleichsschiene)

Alle Schutzleiter und Schutzpotentialausgleichsleiter sowie der Erdungsleiter werden an der Haupterdungsschiene (HES) miteinander verbunden. Die Verbindung darf auch indirekt erfolgen, als Beispiel: von Schutzkontakt einer Steckdose zur nächsten, zur Verteilung, zur Hauptverteilung und letztlich zur HES.

 

Schutzleiter

Schutzleiter müssen derart dimensioniert werden, dass Schutz durch Abschaltung jederzeit ermöglicht wird. Sie werden vom Querschnitt her nach dem Außenleiterquerschnitt ausgewählt. Wenn sie nicht in einer Mantelleitung oder einem Kabel zusammengeführt werden, bei denen ohnehin ein Mindestquerschnitt von 1,5 mm² (Kupfer) für ortsfeste Installationen vorgeschrieben sind, dann gelten folgende Mindestquerschnitte:

  • 2,5 mm² (Kupfer) mit mechanischem Schutz
  • 4 mm² (Kupfer) ohne mechanischen Schutz

Ansonsten, wie bereits erwähnt, nach Außenleiterquerschnitt nach Tabelle 54.2 (Mindestquerschnitte von Schutzleitern). 

 

TT-System Ausnahme

Der Querschnitt kann auf 25 mm² begrenzt werden. Es ist wenig sinnvoll, den Widerstand bis zum Erder immer niederohmiger zu machen, wenn der Erdwiderstand konstant hoch bleibt.

Maßgeblich für den Schutzleiter zwischen Zählerplatz/Hauptverteilung und Haupterdungsschiene im TT-System ist übrigens der Außenleiter der Verbindungsleitung (Abgang eines Zählers). Das ist schließlich der früheste Zeitpunkt, an dem ein Körperschluss auftreten kann. Man kann davon ausgehen, dass nicht hinter jedem Zähler zum selben Zeitpunkt ein Körperschluss auftritt.

 

TN-C-System

Verwendung eines PEN-Leiters ist ab 10 mm² möglich. Diese Möglichkeit wird durch die Vorschriften der Netzbetreiber, den PEN am Hausanschluss aufzuteilen in PE und N ausgehebelt.

 

Schutzpotentialausgleichleiter

Schutzpotentialausgleichsleiter verbinden fremde, nicht zur elektrischen Anlage gehörige leitfähige Teile untereinander (Wasserrohre, Gasrohre, Heizung, Klimaanlage, zugängliche Stahlteile wie zum Beispiel Bewehrung vom Beton, Stahlträger, Trockenbaukonstruktionen, falls Berührung denkbar, Duschwannen und Badewannen optional oder bei Verzicht auf „Schutzpotentialausgleich“ zwingend [siehe DIN VDE 0100-701]).

Der Mindestquerschnitt beträgt

  • 6 mm² (Kupfer) oder vergleichbar

Der Querschnitt muss nicht größer sein als

  • 25 mm² (Kupfer) oder vergleichbar

 

Schutzpotentialausgleichsleiter für zusätzlichen Schutzpotentialausgleich

Die Mindestquerschnitte für den zusätzlichen Schutzpotentialausgleich (zum Beispiel Badewanne oder Duschwanne) beträgt den Mindestquerschnitt von Schutzleitern, die nicht in einer Mantelleitung oder Kabel geführt werden, also 2,5 mm² Kupfer mit mechanischem Schutz oder 4 mm² ohne mechanischen Schutz.

 

Funktionserdungsleiter/Funktionspotentialausgleichsleiter

Funktionserdungsleiter und Funktionspotentialausgleichsleiter dienen nicht primär der Sicherheit der Anlage, sondern der Funktion von Betriebsmitteln zum Beispiel

  • Telekommunikationsanlagen
  • Blitzschutz; Blitzschutzpotentialausgleichsleiter: Querschnitt 16 mm² (DIN VDE 0185)
  • EMV

Sofern sie keiner Schutzmaßnahme zugeordnet sind, ist die Leitermarkierung nicht grün-gelb. So steht in

DIN VDE 0197 (Mensch-Maschine-Schnittstelle) unter 6.2.5, dass die bevorzugte Farbe rosa ist und unter DIN VDE 0100-712 (Photovoltaik) seht unter 712.542.3.101, dass der Funktionspotentialausgleichsleiter nicht in grün-gelb markiert werden darf. 

Funktionspotentialausgleichsleiter haben häufig einen Mindestquerschnitt von 4 mm². Informationen darüber finden sich direkt in 712.542.3.101 (Photovoltaik), aber auch der Telekommunikations-Potentialausgleichsleiter hat einen Mindestquerschnitt von 4 mm² (weitere Informationen über Potentialausgleich in der Telekommunikation finden sich in DIN EN 50310 (VDE 0800-2-310). Eine Farbgebung sucht man dort vergebens und auch wenn er konsequenterweise nicht grün-gelb sein sollte, sind diese Leiter in der Praxis immer (?) grün-gelb. 

 

Erdungsleiter

Der Leiter, der die Haupterdungsschiene (HES) mit dem Erder (Fundamenterder, Ringerder, Staberder) verbindet. Es ist eine feste Verbindung herzustellen, die sich chemisch „verträgt“. Beim Einsatz von Blitzschutz darf der Erdungsleiter nicht aus korrodierendem Material bestehen.

Der Querschnitt beträgt mindestens 6 mm² Kupfer (50 mm² Stahl, Aluminium ist nicht erlaubt) ohne Blitzschutz (mit: 16 mm²). Wenn nennenswerte Ströme zu erwarten sind, wie zum Beispiel im TT-System, ist der Erdungsleiter nach dem Schutzleiter zu bemessen.

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